Datenschutz

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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, zum Beispiel durch Spam-Mails, werden rechtliche Maßnahmen zur Unterlassung geprüft.

 

 

DATENSCHUTZ – INFORMATION  FÜR PATIENTINNEN UND PATIENTEN

gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Pokšiva – Heilpraxis Deutschordenstr. 1; 74081 Heilbronn-Sontheim

E-Mail: info@corpore-sano.net    Internet: www.corpore-sano.net.          Verantwortlicher: Heilpraktiker Sven Pokšiva

1. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und insbesondere Ihrer Gesundheitsdaten ist uns sehr wichtig. Im Rahmen Ihrer Behandlung in der Pokšiva – Heilpraxis werden personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Diese Datenschutzinformation erläutert Ihnen, welche Daten wir erheben, wofür diese benötigt werden, wie sie verarbeitet werden und welche Rechte Sie hinsichtlich Ihrer Daten haben.

2. Welche Daten werden erhoben?

Im Rahmen der Aufnahme und Behandlung können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:                             Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer. gegebenenfalls E-Mail-Adresse, Krankenversicherung bzw. Kostenträger, Angaben zu behandelnden Ärzten, Angaben aus dem Anamnesebogen, gesundheitliche Beschwerden und Symptome, Vorerkrankungen und Diagnosen, frühere und aktuelle Behandlungen, Medikamente, Befunde und sonstige medizinisch relevante Angaben, Behandlungsverlauf und Behandlungsdokumentation, Abrechnungs- und Zahlungsdaten, Kommunikations- und Termindaten. Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO. Es werden nur solche Daten erhoben und verarbeitet, die für die Behandlung, deren Dokumentation, Organisation und Abrechnung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich sind.

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur: Aufnahme und Verwaltung von Patientinnen und Patienten, Durchführung und Organisation der Behandlung, Erhebung der Anamnese, Dokumentation von Beschwerden, Befunden und Behandlungsverläufen, Terminvereinbarung und Terminverwaltung, Kommunikation mit Patientinnen und Patienten, Erstellung und Abwicklung von Rechnungen, Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, Beantwortung berechtigter Anfragen von Kostenträgern im zulässigen Umfang. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie, soweit Gesundheitsdaten betroffen sind, nach Maßgabe des Art. 9 DSGVO und der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften. Soweit eine Verarbeitung ausschließlich aufgrund einer freiwilligen Einwilligung erfolgt, kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht.

4. Behandlungsdokumentation

Als Behandelnder ist der Heilpraktiker verpflichtet, eine Behandlungsakte zu führen und die für die Behandlung wesentlichen Informationen zu dokumentieren. Hierzu können insbesondere Anamnese, Beschwerden, Befunde, Diagnosen, Untersuchungen, durchgeführte Therapien, Behandlungsmaßnahmen, Wirkungen sowie weitere für die aktuelle oder zukünftige Behandlung wesentliche Informationen gehören. Diese Dokumentation dient insbesondere der fachgerechten Durchführung und langfristigen Nachvollziehbarkeit der Behandlung sowie der Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

5. Speicherung und Aufbewahrungsdauer

Behandlungsunterlagen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich für mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften eine abweichende Aufbewahrungsdauer vorsehen. Da Patientinnen und Patienten teilweise über viele Jahre hinweg in unserer Praxis behandelt werden, kann die fortlaufende Dokumentation über einen entsprechend langen Zeitraum erforderlich sein. Dies ermöglicht insbesondere die medizinisch bzw. therapeutisch sinnvolle Nachvollziehbarkeit früherer Beschwerden, Befunde und Behandlungen. Nach Wegfall der jeweiligen Verarbeitungszwecke und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden personenbezogene Daten gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet, sofern keine andere Rechtsgrundlage oder berechtigte Notwendigkeit für eine weitere Speicherung besteht.

6. Papierunterlagen und elektronische Daten

Der Anamnesebogen wird unter anderem in Papierform geführt. Weitere Patientendaten und Behandlungsinformationen werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Zur Praxis-, Patienten-, Termin- und Behandlungsverwaltung werden insbesondere die Systeme SalutaMed und Studiolution eingesetzt. Soweit externe Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis verarbeiten, erfolgt dies nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und – soweit erforderlich – auf Grundlage entsprechender Verträge zur Auftragsverarbeitung. Zugriff auf Patientendaten erhalten nur Personen, die diesen Zugriff im Rahmen ihrer Tätigkeit benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

7. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Rahmen der Praxisorganisation können auch entsprechend berechtigter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf diejenigen Daten erhalten, die sie zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen. Dies betrifft beispielsweise die Terminvereinbarung, Praxisorganisation oder andere notwendige administrative Tätigkeiten. Alle entsprechenden Informationen werden vertraulich behandelt.

8. Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe Ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten an unbeteiligte Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Eine Übermittlung kann erfolgen, wenn: Sie ausdrücklich darin eingewilligt haben, sie für die Durchführung oder Abrechnung einer von Ihnen gewünschten Leistung erforderlich und rechtlich zulässig ist, eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht oder eine sonstige gesetzliche Rechtsgrundlage die Übermittlung erlaubt. Ein Austausch mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder anderen medizinischen bzw. therapeutischen Stellen erfolgt grundsätzlich nur, soweit dies im konkreten Fall zulässig ist und insbesondere mit Ihrem Einverständnis bzw. auf einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn eine gemeinsame Abstimmung verschiedener Behandler im Interesse Ihrer Behandlung erforderlich ist.

9. Krankenkassen und Kostenträger

Soweit Krankenkassen, private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder andere Kostenträger Informationen zu einer Behandlung anfordern, werden Patientendaten nicht automatisch oder uneingeschränkt weitergegeben. Eine Übermittlung erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht bzw. eine erforderliche Einwilligung oder Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt.

10. Steuerberatung

Der Steuerberatung werden nur diejenigen Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt, die für steuerliche und buchhalterische Zwecke erforderlich sind. Eine darüberhinausgehende Offenlegung von Behandlungsinhalten oder Gesundheitsdaten erfolgt grundsätzlich nicht.

11. Terminvereinbarung und Kommunikation

Termine können persönlich, telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder über die eingesetzte Online-Terminverwaltung vereinbart werden. Patientinnen und Patienten können der Praxis auf diesen Kommunikationswegen auch freiwillig Informationen über Beschwerden oder andere gesundheitliche Sachverhalte übermitteln. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere die Kommunikation über gewöhnliche E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste je nach eingesetztem Dienst nicht denselben Grad an Vertraulichkeit bieten muss wie eine besonders gesicherte medizinische Kommunikationsplattform. Die übermittelten Informationen werden innerhalb der Praxis vertraulich behandelt und nur von berechtigten Personen verarbeitet.

12. Newsletter und Informationen der Praxis

Die Pokšiva – Heilpraxis informiert interessierte Patientinnen und Patienten gelegentlich über Neuigkeiten, Veranstaltungen, Angebote oder andere Informationen aus der Praxis. Ein Newsletter bzw. entsprechende elektronische Werbung wird nur auf einer hierfür zulässigen Rechtsgrundlage versendet. Soweit hierfür eine Einwilligung erteilt wurde, ist diese freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Abmeldung ist jederzeit möglich. Eine Abmeldung hat keinerlei Auswirkungen auf die Behandlung oder das Behandlungsverhältnis.

13. Fotos und Videos während einer Behandlung

Im Rahmen der Praxistätigkeit können in einzelnen Fällen Foto- oder Videoaufnahmen erstellt werden. So weit Aufnahmen einer Person zugeordnet werden können oder diese erkennbar ist und die Aufnahmen beispielsweise für Öffentlichkeitsarbeit, Internet, Schulungszwecke oder soziale Medien verwendet werden sollen, erfolgt eine entsprechende Verwendung nur aufgrund einer hierfür erforderlichen gesonderten Einwilligung bzw. Vereinbarung. Eine solche Einwilligung ist freiwillig. Die Ablehnung einer Veröffentlichung hat keinerlei Auswirkungen auf die Behandlung. Soweit Foto- oder Videoaufnahmen so erstellt oder bearbeitet werden, dass kein Personenbezug mehr besteht und eine Identifizierung der behandelten Person nicht möglich ist, gelten für tatsächlich anonymisierte Daten die datenschutzrechtlichen Vorschriften über personenbezogene Daten grundsätzlich nicht.

14. Minderjährige Patientinnen und Patienten

In der Pokšiva – Heilpraxis werden auch Säuglinge, Kinder und Jugendliche behandelt. Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten werden die erforderlichen Angaben grundsätzlich durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten gemacht, soweit dies nach Alter, Einsichtsfähigkeit und rechtlicher Situation erforderlich ist. Für Säuglinge und Kinder können hierfür gesonderte Anamnesebögen verwendet werden. Bei der Verarbeitung von Daten Minderjähriger wird deren besonderem Schutz Rechnung getragen.

15. Zahlungsdaten

Für die Abrechnung der Behandlung können die hierfür erforderlichen Zahlungs- und Rechnungsdaten verarbeitet werden. Als Zahlungsmöglichkeiten können insbesondere Barzahlung, EC-/Kartenzahlung, Überweisung und PayPal angeboten werden. Bei Nutzung eines externen Zahlungsdienstleisters werden die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten gegebenenfalls auch durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister verarbeitet. Für dessen Datenverarbeitung gelten ergänzend dessen Datenschutzbestimmungen.

16. Webseite und soziale Medien

Die Pokšiva – Heilpraxis betreibt die Internetseite www.corpore-sano.net. Auf der Webseite können unter anderem ein Kontaktformular, Cookies sowie Verlinkungen oder Einbindungen zu externen Diensten und sozialen Netzwerken eingesetzt werden. Hierzu gehören insbesondere: Facebook, Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn. Bei Nutzung externer Angebote gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter. Die konkreten technischen Datenverarbeitungen der Webseite, insbesondere eingesetzte Cookies, Hosting, Kontaktformular, eingebundene Inhalte, Analyse- oder Trackingdienste und gegebenenfalls externe Schriftarten oder sonstige Dienste, werden in der Datenschutzerklärung der Internetseite entsprechend der tatsächlich eingesetzten Technik näher beschrieben.

17. Rechte der betroffenen Personen

Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf: Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten, Löschung personenbezogener Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere Rechtsgründe entgegenstehen, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen, Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft. Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

18. Keine Nachteile bei Ausübung Ihrer Datenschutzrechte

Die Wahrnehmung Ihrer gesetzlichen Datenschutzrechte hat grundsätzlich keine nachteiligen Auswirkungen auf Ihre Behandlung. Eine freiwillige Einwilligung, beispielsweise für Newsletter, Werbung oder die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen, ist nicht Voraussetzung für eine Behandlung in der Pokšiva – Heilpraxis.

19. Ansprechpartner für Datenschutzfragen

Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder zur Wahrnehmung Ihrer Datenschutzrechte wenden Sie sich bitte an:

Pokšiva – Heilpraxis
Heilpraktiker Sven Pokšiva, Deutschordenstr. 1; 74081 Heilbronn-Sontheim

E-Mail: info@corpore-sano.net   Internet: www.corpore-sano.net

Stand: August 2026

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Pokšiva-Heilpraxis

 

Pokšiva-Heilpraxis – Heilpraktiker Sven Pokšiva, Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäfts- und Behandlungsbeziehungen zwischen

Pokšiva-Heilpraxis
Heilpraktiker Sven Pokšiva
Deutschordenstr. 1
74081 Heilbronn-Sontheim
Deutschland

E-Mail: info@corpore-sano.net
Telefon: +49 178 7984589

und den Patientinnen und Patienten bzw. Kunden der Praxis.

(2) Grundlage der heilkundlichen Tätigkeit ist insbesondere das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz – HeilprG). Heilpraktiker Sven Pokšiva besitzt die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gemäß § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz.

(3) Für Behandlungsverträge gelten insbesondere die Vorschriften der §§ 630a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über den Behandlungsvertrag sowie ergänzend die sonstigen Vorschriften des BGB.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Pokšiva-Heilpraxis und dem Patienten haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Zustandekommen des Behandlungsvertrages

(1) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn ein Patient die Behandlung, Untersuchung oder Beratung durch Heilpraktiker Sven Pokšiva in Anspruch nimmt und die Behandlung durch ihn angenommen wird.

(2) Termine können insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail, über elektronische Kommunikationswege oder über das von der Praxis eingesetzte Online-Terminbuchungssystem vereinbart werden.

(3) Die Terminvereinbarung reserviert die vereinbarte Behandlungszeit für den Patienten.

(4) Ein Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Behandlungsmethode oder auf einen bestimmten Behandlungserfolg entsteht durch die Terminvereinbarung nicht.

(5) Heilpraktiker Sven Pokšiva ist berechtigt, eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abzulehnen oder zu beenden, insbesondere wenn die Behandlung außerhalb seiner fachlichen oder gesetzlichen Befugnisse liegt, eine Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verantwortbar erscheint, eine ärztliche oder fachärztliche Abklärung erforderlich erscheint,

dass für die Behandlung erforderliche Vertrauensverhältnis nicht besteht oder nachhaltig gestört ist, der Patient für die Behandlung wesentliche Angaben verweigert oder unzutreffend macht oder andere wichtige Gründe einer Behandlung entgegenstehen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 3 Inhalt und Zweck der Behandlung

(1) Heilpraktiker Sven Pokšiva erbringt seine Leistungen im Rahmen seiner gesetzlichen Heilpraktikererlaubnis. Gemäß § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz umfasst die Ausübung der Heilkunde Tätigkeiten zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen.

(2) Für den Behandlungsvertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 630a ff. BGB.

(3) Art und Umfang der Untersuchung und Behandlung richten sich nach der individuellen gesundheitlichen Situation, Anamnese und Befunderhebung sowie nach dem jeweiligen Behandlungsverlauf.

(4) Die Pokšiva-Heilpraxis arbeitet insbesondere mit naturheilkundlichen, manuellen und komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden. Hierzu können je nach individueller Situation unter anderem Osteopathie, Trigger-Therapie, Dorn-Wirbelsäulentherapie, Chiripraktik, Massage, Mobilisation sowie weitere heilpraktische Verfahren gehören.

(5) Soweit Behandlungsmethoden angewendet werden, deren Wirksamkeit oder Wirkmechanismus nach den Maßstäben der evidenzbasierten Medizin wissenschaftlich nicht oder nicht vollständig anerkannt ist, wird dies im Rahmen der erforderlichen Aufklärung berücksichtigt.

(6) Ein bestimmter Behandlungserfolg oder eine Heilung kann nicht zugesagt oder garantiert werden.

§ 4 Behandlungsvereinbarung

Für die Behandlung gilt die auch im Anamnesebogen verwendete Behandlungsvereinbarung:

„Ich wünsche die Behandlung/Massage durch Heilpraktiker Sven Pokšiva und sein Team. Mir ist bekannt, dass Art und Umfang der Behandlung individuell festgelegt werden. Eine bestimmte Anzahl von Behandlungen wird nicht vereinbart oder garantiert. Über die Fortsetzung entscheide ich nach jeder Behandlung selbst.“ Damit wird insbesondere keine Mindestanzahl von Behandlungen und kein Behandlungspaket vereinbart. Der Patient entscheidet nach jeder Behandlung selbst, ob er einen weiteren Termin vereinbaren möchte.

§ 5 Aufklärung und Einwilligung

(1) Eine medizinische Behandlung darf grundsätzlich nur mit Einwilligung des Patienten erfolgen. Es gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften der §§ 630d und 630e BGB.

(2) Der Patient wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen über die für seine Entscheidung wesentlichen Umstände der Behandlung aufgeklärt. Hierzu können insbesondere gehören: Art und Umfang der Behandlung, Durchführung der Behandlung, zu erwartende Folgen und Risiken, medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten sowie gegebenenfalls bestehende Behandlungsalternativen.

(3) Die Einwilligung in eine Behandlung kann vom Patienten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(4) Der Patient kann eine Behandlung jederzeit ablehnen oder abbrechen.

§ 6 Mitwirkung und Informationspflichten des Patienten

(1) Gemäß § 630c Abs. 1 BGB sollen Behandelnder und Patient zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken.

(2) Der Patient soll Heilpraktiker Sven Pokšiva alle für Untersuchung und Behandlung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitteilen. Dies betrifft insbesondere bekannte Erkrankungen, akute Beschwerden, Verletzungen, Operationen,

Allergien und Unverträglichkeiten, regelmäßig oder aktuell eingenommene Medikamente, bestehende ärztliche Diagnosen, Schwangerschaften sowie sonstige für die Behandlung bedeutsame gesundheitliche Umstände.

(3) Wesentliche Veränderungen des Gesundheitszustandes während einer laufenden Behandlung sollen der Praxis mitgeteilt werden.

(4) Die Behandlung kann beendet oder abgelehnt werden, wenn aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben eine verantwortungsvolle Behandlung nicht möglich ist.

§ 7 Ärztliche und notfallmedizinische Behandlung

(1) Die Behandlung durch einen Heilpraktiker ersetzt nicht in jedem Fall eine notwendige ärztliche, fachärztliche oder notfallmedizinische Untersuchung oder Behandlung.

(2) Ergibt sich aus Anamnese, Untersuchung oder Behandlungsverlauf die Notwendigkeit einer ärztlichen oder fachärztlichen Abklärung, kann Heilpraktiker Sven Pokšiva dem Patienten empfehlen, einen Arzt oder eine andere geeignete medizinische Einrichtung aufzusuchen.

(3) Bei medizinischen Notfällen ist unverzüglich der ärztliche Rettungsdienst bzw. eine geeignete medizinische Notfallversorgung in Anspruch zu nehmen.

(4) Gesetzliche Behandlungsverbote, Tätigkeitsbeschränkungen sowie gesetzliche Melde- oder Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.

§ 8 Honorar und Preise

(1) Gemäß § 630a Abs. 1 BGB ist der Patient zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.

(2) Soweit keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Preise der Pokšiva-Heilpraxis.

(3) Die Höhe der Vergütung richtet sich nicht automatisch nach der Höhe einer möglichen Erstattung durch eine Krankenversicherung, Beihilfestelle oder einen sonstigen Kostenträger.

(4) Das vereinbarte Honorar ist unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe eine private Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfestelle oder ein sonstiger Kostenträger die Kosten tatsächlich erstattet.

(5) Das Honorar wird grundsätzlich nach der Behandlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(6) Die Bezahlung kann entsprechend den von der Praxis angebotenen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen, insbesondere bar, per EC-/Kartenzahlung oder per Überweisung.

§ 9 Kostenerstattung durch Versicherungen und Beihilfestellen

(1) Der Patient ist selbst dafür verantwortlich, vor einer Behandlung zu klären, ob und in welcher Höhe seine private Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfestelle oder ein anderer Kostenträger die Behandlungskosten übernimmt.

(2) Angaben der Pokšiva-Heilpraxis über eine mögliche Kostenerstattung sind unverbindlich. Eine bestimmte Erstattung kann nicht zugesichert werden.

(3) Der Umfang einer Behandlung wird nicht automatisch auf diejenigen Leistungen beschränkt, die von einer Versicherung oder Beihilfestelle erstattet werden.

(4) Weiß die Pokšiva-Heilpraxis, dass eine vollständige Kostenübernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist, oder bestehen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, erfolgt die Information über die voraussichtlichen Kosten entsprechend § 630c Abs. 3 BGB.

§ 10 Terminabsage und Ausfallhonorar

Für vereinbarte Termine gilt die auch im Anamnesebogen verwendete Regelung:

„Vereinbarte Termine können spätestens 6 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Spätere Absagen oder das nicht Erscheinen, wird mit dem aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt.“ Die Pokšiva-Heilpraxis arbeitet als Terminpraxis. Für den jeweiligen Patienten wird die vereinbarte Behandlungszeit reserviert. Kann ein kurzfristig abgesagter oder nicht wahrgenommener Termin anderweitig vergeben werden, entsteht insoweit kein Ausfallschaden. Dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Pokšiva-Heilpraxis durch die kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Ansprüche und Voraussetzungen, insbesondere nach den Vorschriften des BGB, bleiben unberührt.

§ 11 Verspätungen

(1) Erscheint ein Patient verspätet zu einem vereinbarten Termin, kann sich die Behandlungszeit entsprechend verkürzen, wenn die ursprünglich vereinbarte Behandlungsdauer aufgrund nachfolgender Termine nicht verlängert werden kann.

(2) Die für den Termin reservierte Zeit kann dennoch Grundlage der vereinbarten Vergütung bleiben.

(3) Bei einer erheblichen Verspätung kann eine Behandlung abgelehnt werden, wenn die verbleibende Zeit für eine fachgerechte Behandlung nicht ausreicht.

§ 12 Rechnungsstellung

(1) Der Patient erhält entsprechend der getroffenen Vereinbarung eine Rechnung bzw. einen Zahlungsnachweis über die erbrachten Leistungen.

(2) Die Rechnung kann die für Abrechnung und Kostenerstattung erforderlichen Angaben, insbesondere Name und Anschrift des Patienten, Behandlungsdatum bzw. Behandlungszeitraum, Diagnose sowie die abgerechneten Leistungen enthalten.

(3) Soweit für die Abrechnung mit einer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder einem sonstigen Kostenträger erforderlich und rechtlich zulässig, können Diagnosen und entsprechende Abrechnungspositionen aufgeführt werden.

(4) Eine Kostenerstattung durch Dritte wird durch die Rechnungsstellung nicht garantiert.

(5) Zusätzliche ausführliche Berichte, Bescheinigungen oder Stellungnahmen für Versicherungen oder andere Stellen, die über die übliche Rechnungsstellung hinausgehen, können nach vorheriger Vereinbarung entsprechend dem tatsächlichen Aufwand gesondert berechnet werden.

(6) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB.

§ 13 Leistungen externer Anbieter

(1) Werden Laboruntersuchungen oder sonstige Leistungen externer Leistungserbringer empfohlen oder in Anspruch genommen, kann zwischen dem Patienten und dem jeweiligen externen Leistungserbringer ein gesondertes Vertrags- und Abrechnungsverhältnis entstehen.

(2) Kosten solcher Fremdleistungen können zusätzlich zum Honorar der Pokšiva-Heilpraxis entstehen.

(3) Für Leistungen, die ein externer Leistungserbringer eigenverantwortlich erbringt, ist dieser selbst verantwortlich. Gesetzliche Verantwortlichkeiten der Pokšiva-Heilpraxis bleiben unberührt.

§ 14 Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und sonstige Produkte

(1) Für Arzneimittel gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG).

(2) Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen gemäß § 43 AMG grundsätzlich nur über Apotheken an Endverbraucher abgegeben werden, soweit gesetzlich keine Ausnahme besteht.

(3) Die Empfehlung von frei verkäuflichen Produkten, Nahrungsergänzungsmitteln oder sonstigen Hilfsmitteln kann Bestandteil einer Beratung sein.

(4) Der Patient ist grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, ob und wo er ein empfohlenes Produkt erwirbt.

(5) Soweit die Pokšiva-Heilpraxis selbst zulässige Produkte verkauft, kommt hinsichtlich des Produktkaufs ein entsprechendes Kaufgeschäft zustande.

(6) Aus der Empfehlung oder dem Verkauf eines Produktes ergibt sich keine Garantie eines bestimmten gesundheitlichen Erfolges.

§ 15 Gutscheine

(1) Von der Pokšiva-Heilpraxis ausgegebene Wertgutscheine können entsprechend ihrem ausgewiesenen Wert für angebotene Leistungen eingelöst werden.

(2) Soweit auf dem Gutschein keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften der §§ 195 und 199 BGB.

(3) Bei einem Wertgutschein wird der auf dem Gutschein ausgewiesene Geldbetrag auf den zum Zeitpunkt der Einlösung geltenden Preis der gewünschten Leistung angerechnet.

(4) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes erfolgt grundsätzlich nicht, soweit kein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht.

§ 16 Umsatzsteuer

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Heilpraktiker durchgeführt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sind gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit.

Für Leistungen oder Warenverkäufe, die nicht unter die gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung fallen, gelten die jeweils einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften.

§ 17 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Patientendaten und Informationen über Anamnese, Befunde, Diagnosen, Beratungen und Behandlungen werden vertraulich behandelt.

(2) Personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten werden nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und weitergegeben.

(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt insbesondere dann, wenn

der Patient hierin eingewilligt hat,

dies zur Durchführung eines vom Patienten veranlassten Vorgangs erforderlich und rechtlich zulässig ist oder

eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.

(4) Gesetzliche Melde-, Anzeige- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.

(5) Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den eingesetzten Dienstleistern und Systemen, zu Aufbewahrungsfristen sowie zu den Rechten der Patienten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Pokšiva-Heilpraxis auf der Webseite.

§ 18 Behandlungsdokumentation

(1) Heilpraktiker Sven Pokšiva führt gemäß § 630f BGB eine Behandlungsdokumentation.

(2) In der Behandlungsakte werden, die aus fachlicher Sicht für die gegenwärtige und zukünftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse dokumentiert. Dazu können insbesondere Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Befunde, Therapien und deren Wirkungen sowie Aufklärungen und Einwilligungen gehören.

(3) Gemäß § 630f Abs. 3 BGB ist die Behandlungsakte grundsätzlich für mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen bestehen.

(4) Eine darüberhinausgehende Aufbewahrung kann erfolgen, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht und dies insbesondere aufgrund fortdauernder Behandlungen, berechtigter Dokumentations- oder Beweisinteressen erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

§ 19 Einsicht in die Behandlungsakte

(1) Der Patient hat nach Maßgabe des § 630g BGB das Recht, Einsicht in die ihn betreffende Behandlungsakte zu verlangen.

(2) Das Einsichtsrecht kann nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen eingeschränkt werden.

(3) Der Patient kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Abschriften bzw. elektronische Abschriften seiner Behandlungsakte verlangen.

(4) Rechte Dritter sowie sonstige gesetzliche Beschränkungen bleiben unberührt.

§ 20 Haftung und Behandlungserfolg

(1) Die Pokšiva-Heilpraxis und Heilpraktiker Sven Pokšiva haften nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

(3) Ein bestimmter Behandlungserfolg oder die Heilung einer Erkrankung wird nicht geschuldet oder garantiert.

(4) Das Ausbleiben eines vom Patienten erhofften Behandlungserfolges begründet für sich allein keinen Schadensersatz- oder Rückzahlungsanspruch.

(5) Die gesetzlichen Rechte des Patienten bei einer Verletzung der Pflichten aus dem Behandlungsvertrag bleiben unberührt.

§ 21 Beendigung des Behandlungsverhältnisses

(1) Der Patient kann die Behandlung grundsätzlich jederzeit beenden.

(2) Heilpraktiker Sven Pokšiva kann das Behandlungsverhältnis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beenden, insbesondere wenn das notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, eine fachgerechte Behandlung nicht mehr gewährleistet werden kann, notwendige Mitwirkung oder Informationen fehlen, die Behandlung aus fachlichen oder rechtlichen Gründen nicht fortgeführt werden darf oder eine ärztliche oder anderweitige Behandlung erforderlich ist.

(3) Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.

§ 22 Leistungen durch Mitarbeiter und Team

(1) Soweit Leistungen durch Mitarbeiter oder sonstige Teammitglieder der Pokšiva-Heilpraxis erbracht werden, dürfen diese ausschließlich solcher Tätigkeiten ausführen, zu deren Durchführung sie aufgrund ihrer jeweiligen Qualifikation und der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt sind.

(2) Heilkundliche Tätigkeiten, die eine Heilpraktikererlaubnis oder eine andere entsprechende gesetzliche Berechtigung voraussetzen, werden ausschließlich von entsprechend berechtigten Personen ausgeübt.

(3) Nicht heilkundlich tätige Mitarbeiter können insbesondere Wellness-, Massage-, Organisations- oder sonstige zulässige Leistungen erbringen, soweit diese nicht die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden im Sinne des Heilpraktikergesetzes zum Gegenstand haben.

§ 23 Meinungsverschiedenheiten und Beschwerden

Meinungsverschiedenheiten oder Beschwerden aus dem Behandlungsverhältnis sollen nach Möglichkeit zunächst unmittelbar zwischen dem Patienten und der Pokšiva-Heilpraxis geklärt werden.

Beschwerden können persönlich, schriftlich oder per E-Mail an die Praxis gerichtet werden.

§ 24 Verbraucherstreitbeilegung

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vorliegen, gelten die entsprechenden gesetzlichen Informationspflichten.

Die Pokšiva-Heilpraxis ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

Die Informationspflichten nach §§ 36 und 37 VSBG bleiben unberührt.

§ 25 Änderung der AGB

Für neu abgeschlossene Behandlungsverträge gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen dieser AGB wirken nicht ohne Weiteres rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verträge.

Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

§ 26 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern und Patienten, bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt.

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Hinweis auf die AGB im Anamnesebogen

Für den Anamnesebogen und die Behandlungsvereinbarung gilt weiterhin der bereits festgelegte Wortlaut:

„Ich habe die AGB von HP Sven Pokšiva zur Kenntnis genommen.“

 

Pokšiva-Heilpraxis
Heilpraktiker Sven Pokšiva

Deutschordenstr. 1
74081 Heilbronn-Sontheim
Deutschland

Telefon: +49 178 7984589
E-Mail: info@corpore-sano.net

Stand: August 2026

 

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74081 Heilbronn-Sontheim

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